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Transparenz, Vertrauen, Qualität – und ein Hauch von Urlaubsfeeling.

Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfungen können mehr sein, als nur gesetzliche Pflicht. Welche Vorteile die freiwillige Prüfung bietet, erfahren Sie von unseren Experten!
Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sieht das Handelsrecht eine Jahresabschlussprüfung vor. Wir stehen Ihnen in diesem Zusammenhang zur Verfügung und bieten auch nicht prüfungspflichtigen Unternehmen unser Know-how bei einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung an.

Inhalt

Verlässliche Beratung. Persönlicher Service.

Weiterentwicklung Ihres Unternehmens

Den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit bildet nicht allein die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit Ihres Jahresabschlusses. Wir leiten für Sie auch Informationen und Eindrücke über die künftige, positive Unternehmensentwicklung ab.

Vorteile einer freiwilligen Prüfung

Die freiwillige Jahresabschlussprüfung bietet viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein belegter Jahresabschluss sehr hilfreich sein. Die Wirtschaftsprüfung erlaubt uns einen wesentlichen Einblick in ein Unternehmen. In Verbindung mit jahrelanger Erfahrung sind wir dadurch in der Lage, Verbesserungspotenzial zu erkennen.

TRUNA Treuhand

6

Steuerberater

1

Wirtschaftsprüfer

Teambesprechung am Gang

Unser Leistungsangebot

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung
  • Testate nach energierechtlichen Vorschriften
  • Unternehmensbewertung
  • Gründungsprüfung

Urlaub vom Paragraphen-Dschungel? Kein Problem.

Steuernews für Mandanten

Wir liefern Ihnen die wichtigsten Steuernews – klar und mandantenfreundlich erklärt. Damit Sie Bescheid wissen, ohne sich den Kopf zerbrechen zu müssen.

Foto: Geldscheine in Mini-Einkaufswagen

Mindestlohn, Mini- und Midijobs 2026

Erhöhung von Mindestlohn, Geringfügigkeitsgrenze sowie Midijob-Einstiegsgrenze

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Foto: Geöffneter Laptop mit Schriftzug TAX darüber

Digitale Steuerbescheide

Steuerbescheide auf Papier nur auf Antrag

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Foto: Schriftzug: ENTFÄLLT

Rechtskreistrennung entfällt ab 2026

Arbeitgeber melden Beiträge an Sozialversicherung ab 2026 ohne Rechtskreiszeichen

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